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   OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20   

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https://dejure.org/2020,16874
OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20 (https://dejure.org/2020,16874)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20 (https://dejure.org/2020,16874)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 2 AuslA 3/20 (https://dejure.org/2020,16874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 IRG, Art 54 SDÜ, Art 9 EurAuslÜbk, Art 8 D-USA AuslVertrG
    Unzulässigkeit der Auslieferung eines EU-Bürgers an einen Drittstaat wegen in EU bereits sanktionierter Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Gemeinsames europäisches Strafrecht bekräftigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Verbot der doppelten Bestrafung - und seine Anwendung bei EU-Bürgern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames europäisches Strafrecht: Doppelbestrafungsverbot ist EU-weit anzuwenden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames europäisches Strafrecht

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.04.2018 - C-191/16

    Pisciotti - Kein gleichwertiger Auslieferungsschutz wie bei Deutschen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20
    In seinem Urteil vom 10.04.2018 (Az.: C-191/16, sog. "Pisciotti"-Urteil) hat der EuGH diesen Grundsatz nochmals untermauert und auch auf solche Fälle ausgedehnt, in denen der ersuchte EU-Mitgliedstaat ein internationales Abkommen mit einem Drittstaat hinsichtlich der Auslieferung - wie im vorliegenden Fall Deutschland mit den USA - abgeschlossen hat.
  • EuGH, 06.09.2016 - C-182/15

    Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20
    Der EuGH hat mit Urteil vom 06.09.2016 (Az.: C-182/15, sog. "Petruhhin"-Urteil) festgelegt, dass ein EU-Mitgliedstaat im Rahmen eines Auslieferungsersuchens eines Drittstaates dem Informationsaustausch mit dem EU-Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Verfolgte hat, Vorzug einzuräumen hat, um so dem Heimatstaat des Verfolgten die Möglichkeit einzuräumen, anstellte einer Auslieferung seines Staatsbürgers dessen Strafverfolgung selbst durchzuführen.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-436/04

    Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20
    Als eine Tat im Sinne von Art. 54 SDÜ ist ein Komplex unlösbar miteinander verbundener Tatsachen, unabhängig von der Qualifizierung dieser Tatsachen oder dem rechtlich geschützten Interesse, zu verstehen (vgl. hierzu EuGH NJW 2006, 1781).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19

    Generalanwalt Bobek: Das im Schengen-Raum geltende Verbot der Doppelbestrafung

    38 Vgl. in diesem Sinne auch den kürzlich ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 19. Mai 2020 (2 AuslA 3/20, ECLI:DE:OLGHE:2020:0519.2AUSLA3.20.00; oder NStZ-RR 2020, 288), mit dem jenes Gericht den nationalen Auslieferungshaftbefehl aufgehoben hat (und die Auslieferung an die USA gemäß einem bilateralen deutsch-US-amerikanischen Abkommen abgelehnt hat), weil die gesuchte Person, ein italienischer Staatsangehöriger, bereits wegen derselben Taten, die auch Gegenstand des Auslieferungsersuchens der USA an Italien waren, verfolgt worden sei, woraus sich nach Ansicht des OLG Frankfurt ergab, dass nach dem Grundsatz ne bis in idem auch in anderen Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands, ein Auslieferungsverbot griff und den letzteren Mitgliedstaat an einer Auslieferung gemäß dem bilateralen Abkommen hinderte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 10 S 48.20

    Auslieferung eines Deutschen durch Slowenien an die USA; einstweilige Anordnung;

    Schon deshalb kann der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 AuslA 3/20 -, juris Rn. 19 - 22), auf die sich der Antragsteller beruft (Schriftsatz vom 9. Juni 2020, S. 1 - 3) und die auch der angefochtene Beschluss anführt (BA S. 7), nicht gefolgt werden, soweit sie eine andere Auffassung vertritt.
  • BGH, 27.09.2022 - 2 ARs 189/22

    Auslieferungsverfahren (örtliche Zuständigkeit: Zuständigkeitsbestimmung durch

    Die Auslieferung ist nicht wegen eines endgültigen Auslieferungshindernisses wie etwa nach § 9 Nr. 2 IRG i.V.m. § 82 IRG wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung nach deutschem Recht (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2015, 187) oder gemäß Art. 54 SDÜ aufgrund des Verbots der Doppelbestrafung (vgl. OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2020, 288) oder einem anderen nicht behebbaren Hindernis für unzulässig erklärt worden.
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